DADURCH VERLÄNGERT SICH AUCH DIE AUSSCHLIESSLICH IN DER SCHWEIZ GEWÄHRTEN 3-JAHRE-SUISSE-GARANTIE ODER DIE IM 2020 GEWÄHRTE 4-JAHRES-GARANTIE AUF DEN KAWASAKI TOURENMOTORRÄDERN –
Kawasaki und somit auch der Fibag als Kawasaki Generalimporteur war es nicht bloss in der Vergangenheit wichtig, die Kawasaki Motorradfahrer stets korrekt und im Sinn der Verbundenheit zu behandeln. Deshalb gewähren wir speziellen Kundengruppen eine um zwei Monate verlängerte Garantie.
Kawasaki ist es wichtig, treue Kunden, und solche die es während der
aktuell schwierigen Corona-bedingten Lockdown-Zeit erst geworden sind, fair und
zuvorkommend zu behandeln. Beide Gruppen konnten ihr Kawasaki Motorrad während
des vom Bundesrat verordneten Lockdowns nur eingeschränkt, wenn überhaupt,
nutzen resp. haben unter Umständen keine Möglichkeit gehabt, ihren offiziellen
Kawasaki Händler wegen eines technischen Problems zu kontaktieren.
Aus diesem Grund verlängert Kawasaki die offizielle Werksgarantie um die
jeweiligen, nationalen „Lockdown“-Phasen. Diese lauten für die
Schweiz wie folgt:
Auslaufende Garantie: Für Fahrzeuge, bei welchen die Garantie zwischen dem 16.3.2020 und 27.4.2020 abläuft, wird das Garantieenddatum des jeweiligen Fahrzeuges um 2 Monate verlängert
Neukäufer: Für Fahrzeuge, welche zwischen dem 16.3.2020 und 27.4.2020 immatrikuliert worden sind, wird das Garantieenddatum ebenfalls um 2 Monate verlängert. Selbstverständlich verlängert sich dadurch auch die ausschliesslich in der Schweiz gewährten 3-Jahre-Suisse-Garantie oder die im 2020 gewährte 4-Jahres-Garantie auf den Kawasaki Tourenmotorrädern.