E-Trottinette sind im Trend. Die Stadtpolizei Zürich stellt deshalb ein Flyer und Videomaterial mit den wichtigsten Informationen zur Verfügung, um sicher unterwegs zu sein –
Um schnell von A nach B zu gelangen, benutzen heute viele ein E-Trottinett. Wer solche Fahrzeuge benutzt, sollte die Regeln kennen. Elektrofahrzeuge sind schnell und leise.
Das führt im öffentlichen Raum rasch zu gefährlichen Situationen. Deshalb erklärt die Stadtpolizei die wichtigsten Punkte in einem Flyer und Flyer und Videos.
Es gelten folgende Regeln:
– Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
– Die Benutzung von Radstreifen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
– Nur eine Person pro Fahrzeug.
– Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung auf Strassen / öffentlichen Flächen nicht gestattet.
– 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis Kat. M (Mofaausweis).
– Parkieren: Auf dem Trottoir nur, wenn daneben ein 1.5 m breiter Raum frei bleibt, oder auf dafür vorgesehenen Flächen.
– Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
– Die Benutzung von Radstreifen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
– Nur eine Person pro Fahrzeug.
– Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung auf Strassen / öffentlichen Flächen nicht gestattet.
– 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis Kat. M (Mofaausweis).
– Parkieren: Auf dem Trottoir nur, wenn daneben ein 1.5 m breiter Raum frei bleibt, oder auf dafür vorgesehenen Flächen.
Egal ob gemietet oder gekauft, das Fahrzeug muss immer betriebssicher sein beziehungsweise den Vorschriften entsprechen (z.B. zwei Bremsen, Front- und Rücklicht, Glocke, etc. wie beim Velo). Die Stadtpolizei Zürich empfiehlt, sich vor dem Kauf zu erkundigen.
Im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassene Fahrzeuge
Mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoir, Parkplätze bspw. bei Einkaufszentren).
Die Liste ist nicht abschliessend. Es gibt weitere Angebote von elektrisch angetriebene „Fun-Geräte“. Die Stadtpolizei Zürich weist darauf hin, dass der Kauf solcher Trendfahrzeuge genau überlegt sein soll.