DER BUNDESRAT HAT WEITERE MASSNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DES CORONA-VIRUS BESCHLOSSEN. AB MONTAG, DEN 18. JANUAR 2021, KOMMT ES ZU EINEM ERNEUTEN SHUTDOWN. LÄDEN, DIE GÜTER DES NICHT-TÄGLICHEN GEBRAUCHS ANBIETEN, MÜSSEN SCHLIESSEN. DAS GILT AUCH FÜR DIE SHOWROOMS. WASCHANLAGEN UND WERKSTÄTTEN DÜRFEN OFFENBLEIBEN –
Mit
neuen, schärferen Corona-Massnahmen will der Bundesrat die
Infektionszahlen senken. Ab Montag, dem 18. Januar 2021 tritt ein neuer
Shutdown in Kraft. Ähnlich wie im Frühling heisst das, Läden, die Güter für den
nicht-täglichen Gebraucht anbieten, bleiben geschlossen. Das gilt auch für
Showrooms von Autogaragen und Werkstätten.
Konkret bedeutet dies: Showrooms und Verkaufsflächen im Freien sind vom
18. Januar 2021 bis vorerst zum 21. Februar geschlossen. Für Reparaturarbeiten
und Unterhalt von Gegenständen dürfen Geschäfte aber offen bleiben, dazugehören
auch Autogaragen und Fahrradgeschäfte.
Für alle gilt aber, dass sie nur Reparaturen anbieten dürfen; der
physische Verkauf von Produkten ist nicht erlaubt. Click & Collect, also
das Bestellen und Abholen von Waren, ist weiterhin erlaubt; somit sind auch
Fahrzeugübergaben weiterhin erlaubt, wie der AGVS berichtet.
Alle Fahrzeugwaschanlagen dürfen eingeschränkt offen bleiben – allerdings
mit den bereits bekannten Öffnungszeiten: Zwischen 19.00 und 06.00 Uhr sowie an
Sonntagen sind bediente und unbediente Fahrzeugwaschanlagen geschlossen.
Zudem gilt ab Montag, den 18. Januar 2021 eine Home-Office-Pflicht,
überall dort, wo es aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit
verhältnismässigen Aufwand umsetzbar ist. Dort wo Home-Office nicht oder nur
zum Teil möglich ist, gilt für Arbeitnehmende in Innenräumen eine
Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Ein
grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr. (Quelle
/ Foto Auto&Wirtschaft pd/ir)