Corona-Virus: Schweizer «Lockdown»
(SFMR) Roller, Motorräder und Motorfahrräder stellen insbesondere im urbanen Bereich eine unverzichtbare Form der Mobilität für grosse Teile der Bevölkerung dar. Deshalb bleiben die Zweirad-Werkstätten trotz der rigorosen Massnahmen des Bundesrats gegen die Ausbreitung des CoronaVirus weiterhin geöffnet.
Der vom Bundesrat am Montag, den 16. März, beschlossene «Lockdown» für die gesamte Schweiz wegen der Ausbreitung des Corona-Virus beinhaltet die sofortige Schliessung von rund 700 Verkaufslokalitäten der Roller- und Motorradbranche.
Die Reparatur-Abteilungen bleiben jedoch offen, damit die Mobilität der Bevölkerung sichergestellt werden kann! Unverzichtbarer Beitrag zur Mobilität der Bevölkerung Roland Müntener, Präsident des Importeursverband motosuisse, sagt unmissverständlich: «Viele Schweizerinnen und Schweizer verzichten heute aus Angst, mit dem Corona-Virus angesteckt zu werden oder aus Rücksicht, andere mit dem Virus anzustecken, auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Sie weichen auf private Alternativen aus. Insbesondere im urbanen Bereich kommt dabei dem motorisierten Zweirad eine enorme Bedeutung zu. Der Branchenverband motosuisse weist deshalb nachdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, dass sich die 700’000 in der Schweiz eingelösten motorisierten Zweiradfahrzeuge technisch in einwandfreiem Zustand befinden. Deshalb muss bei nötigen Reparaturen auch aus Sicherheitsgründen umgehend und ungehindert eine Werkstatt aufgesucht werden können. Wir sind froh, dass der Bundesrat in der am 16. März in Kraft gesetzten Verordnung die Zweirad-Werkstätten vom Verbot ausgenommen hat.»
Reparieren ja, Verkaufen vorerst nein
Anders sieht es bei den Verkaufsaktivitäten aus. Als «öffentlich zugängliche Einrichtungen» sind sie für das Publikum geschlossen. motosuisse-Verbandspräsident Roland Müntener rät der Branche: «Fachhandelsgeschäfte sind mit den Werkstätten räumlich oft so eng verbunden, dass sie nicht geschlossen werden können. Dennoch raten wir von Verkaufsaktivitäten ab, zumal die Strafandrohung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder hohen Geldstrafen drakonisch sind.»